EUROPÄISCHE KOMMISSION
Generaldirektion
Erweiterung
C -ALBANIEN, BOSNIEN & HERZEGOWINA, MONTENEGRO,
SERBIEN, KOSOVO-FRAGEN
C.1 -ALBANIEN, BOSNIEN & HERZEGOWINA
Brüssel, den
17.01.2008.
Sehr geehrter Herr Vukic,
Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Dezember 2007, in der Sie einen interessanten Vorschlag für eine neue Staatsordnung in Bosnien-Herzegowina
unterbreiten. Kommissar Rehn hat mich gebeten, Ihnen auf ihre E-Mail zu
antworten.
Die Europäische Kommission misst der Reform der Verfassung
Bosnien-Herzegowinas große Bedeutung bei. Bosnien-Herzegowina benötigt einen
effizienteren und funktionsfähigeren verfassungsrechtlichen Rahmen. Der
Reformprozess der Verfassungsordnung muss
von Bosnien-Herzegowina selbst getragen werden. Eine Vereinbarung muss auf
einem Konsens der politischen Entscheidungsträger Bosnien-Herzegowinas
beruhen.
Die Europäische Kommission und das Büro des Hohen Repräsentanten/ Sonderbeauftragten der EU sind bereit, diesen
Prozess durch ihre Sachkenntnisse zu unterstützen.
Die ursprünglichen Gespräche der politischen Entscheidungsträger Bosnien-Herzegowinas
zu einer Reform der Verfassung in Mostar und Banja Luka im Oktober und Dezember 2007 stellen einen Schritt in die richtige
Richtung dar. Es ist nun von großer Bedeutung, dass dieser Prozess fortgeführt
wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Dirk LANGE
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